Seit dem Solarpaket I ist einiges einfacher geworden für Balkonkraftwerk-Besitzer – aber es gibt weiterhin klare Grenzen, die du kennen solltest.
Die 800-Watt-Regel
Die Einspeiseleistung deines Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten. Das ist die gesetzliche Grenze für vereinfachte Balkonkraftwerke in Deutschland. Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf die Leistung, die tatsächlich ins Netz eingespeist wird – nicht auf die Nennleistung deiner Solarmodule.
Wie viel Modulleistung ist erlaubt?
Hier kommt die eigentliche Vereinfachung: Deine Solarmodule dürfen zusammen bis zu 2.000 Wp leisten, auch wenn der Wechselrichter nur 800 W einspeist. Das lohnt sich, weil du dadurch auch bei bewölktem Himmel, in den Morgen- und Abendstunden oder bei Teilverschattung mehr Ertrag erzielst – der Wechselrichter kappt einfach die Spitze bei 800 W.
Anmeldepflicht: Was du wirklich tun musst
Eine Anmeldung ist nach wie vor Pflicht, aber deutlich einfacher als früher:
- Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) – kostenlos, online, dauert etwa 10 Minuten
- Frist: innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
- Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Anlagen bis 800 W nicht mehr notwendig
Brauche ich einen Elektriker?
Nein. Für Plug-&-Play-Systeme bis 800 W ist keine Elektrofachkraft vorgeschrieben – du kannst dein Balkonkraftwerk selbst anschließen. Passendes Montagesystem für deinen Untergrund findest du direkt im Shop.
Was ändert sich mit einem Speicher?
Ein Speicher ändert nichts an der 800-W-Regel für die Einspeisung, erhöht aber deinen Eigenverbrauch: Tagsüber erzeugter Strom, den du nicht sofort brauchst, steht dir abends zur Verfügung, statt ungenutzt eingespeist zu werden. Mehr dazu in unseren Speicher-Systemen.
Weitere Fragen? Schau in unsere FAQ.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen können sich ändern – informiere dich zusätzlich bei deinem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.